Geprüfter Wirtschaftsfachwirt (IHK) in 50 Tagen am Abend

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carriere & more, private Akademie Region Düseldorf bietet seine Kurse in den folgenden Regionen an: Düsseldorf

Beschreibung

carriere & more, private Akademie Region Düsseldorf ist der innovative Anbieter für Weiterbildungslehrgänge, die mit einem IHK-Abschluss enden. Mit Freude am Lernen führt das Team die Teilnehmer in möglichst kurzer Zeit und einer angenehmen Lernatmosphäre zum angestrebten Prüfungserfolg.

Seminarziel:

Geprüfte Wirtschaftsfachwirte arbeiten in allen Branchen und Bereichen und sind nicht auf spezielle Wirtschaftszweige beschränkt. Als betriebswirtschaftliche Allrounder übernehmen Wirtschaftsfachwirte vor allem anspruchsvolle kaufmännische Tätigkeiten im mittleren Management.

Der Lehrgang "Geprüfter Wirtschaftsfachwirt (IHK)" baut auf Ihren praktischen Berufserfahrungen auf und versetzt Sie in die Lage, Leitungs- und Führungsaufgaben in allen kaufmännischen Bereichen zu übernehmen.

Der Abschluss "geprüfter Wirtschaftsfachwirt IHK" entspricht der DQR-Stufe 6.

Inhalt:

Im Lehrgang Geprüfter Wirtschaftsfachwirt (IHK) werden folgende Themen vermittelt:

Wirtschaftsbezogene Quali…

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carriere & more, private Akademie Region Düsseldorf ist der innovative Anbieter für Weiterbildungslehrgänge, die mit einem IHK-Abschluss enden. Mit Freude am Lernen führt das Team die Teilnehmer in möglichst kurzer Zeit und einer angenehmen Lernatmosphäre zum angestrebten Prüfungserfolg.

Seminarziel:

Geprüfte Wirtschaftsfachwirte arbeiten in allen Branchen und Bereichen und sind nicht auf spezielle Wirtschaftszweige beschränkt. Als betriebswirtschaftliche Allrounder übernehmen Wirtschaftsfachwirte vor allem anspruchsvolle kaufmännische Tätigkeiten im mittleren Management.

Der Lehrgang "Geprüfter Wirtschaftsfachwirt (IHK)" baut auf Ihren praktischen Berufserfahrungen auf und versetzt Sie in die Lage, Leitungs- und Führungsaufgaben in allen kaufmännischen Bereichen zu übernehmen.

Der Abschluss "geprüfter Wirtschaftsfachwirt IHK" entspricht der DQR-Stufe 6.

Inhalt:

Im Lehrgang Geprüfter Wirtschaftsfachwirt (IHK) werden folgende Themen vermittelt:

Wirtschaftsbezogene Qualifikationen

- Volks- und Betriebswirtschaft

- Rechnungswesen- Recht und Steuern

- Unternehmensführung

Handlungsspezifische Qualifikationen

- Betriebliches Management

- Investition, Finanzierung, betriebliches Rechnungswesen und Controlling

- Logistik

- Marketing und Vertrieb

- Führung und Zusammenarbeit

Nach Bestehen der Prüfung "Handlungsspezifische Qualifikationen" sind Sie vom schriftlichen Teil der Ausbilderprüfung befreit. Sie können mit 2 zusätzlichen Unterrichtstagen die berufs- und arbeitspädagogische Prüfung (AdA) ablegen.

Zulassungsvoraussetzungen:

Am Seminar Geprüfter Wirtschaftsfachwirt (IHK) kann grundsätzlich jeder teilnehmen, der seine Kenntnisse erweitern will. Wer auch die Wirtschaftsfachwirt-Prüfung vor der IHK ablegen will, muss folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:

(1) Zur Teilprüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder

2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder

3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder

4. eine mindestens dreijährige Berufspraxis.

(2) Zur Teilprüfung "Handlungsspezifische Qualifikationen" nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

1. die abgelegte Teilprüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen", die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und

2. mindestens ein Jahr Berufspraxis im Fall des Absatzes 1 Nr. 1 oder ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den in Absatz 1 Nr. 2 bis 4 genannten Zulassungsvoraussetzungen.

(3) Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Wirtschaftsfachwirtes / einer Geprüften Wirtschaftsfachwirtin nach § 1 Abs. 2 haben.

(4) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 Nr. 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben worden sind, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

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