Fachkraft für Schutz und Sicherheit
Startdaten und Startorte
Beschreibung
Beginn
April und November eines Jahres
Kosten
Gesamt € 4.130,00
(zzgl. Prüfungsgebühren der IHK Köln)
Einzelkosten
Ausbildereignung
€ 400,00 (zzgl. Prüfungsgebühren)
Grundlegende Qualifikation
€ 1.350,00 (zzgl Prüfungsgebühren)
Handlungsspezifische Qualifikation
€ 2.130,00 (zzgl. Prüfungsgebühren)
Lehrmaterial
ca. € 250,00
Dauer
ca. 24 Monate
(abhängig von den individuellen Prüfungsterminen
der mündlichen Abschlussprüfung)
Der Lehrgang ist berufsbegleitend
Der Lehrgang findet an Freitagen sowie an
Samstagen und pro Lehrgangsabschnitt in einer
Blockwoche statt (Unterrichtstage werden vor
Lehrgangsbeginn komplett bekanntgegeben).
Der Lehrgang teilt sich auf in:
1. Grundlegende Qualifikation
2. Handlungsspezifische Q…
Frequently asked questions
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Beginn
April und November eines Jahres
Kosten
Gesamt € 4.130,00
(zzgl. Prüfungsgebühren der IHK Köln)
Einzelkosten
Ausbildereignung
€ 400,00 (zzgl. Prüfungsgebühren)
Grundlegende Qualifikation
€ 1.350,00 (zzgl Prüfungsgebühren)
Handlungsspezifische Qualifikation
€ 2.130,00 (zzgl. Prüfungsgebühren)
Lehrmaterial
ca. € 250,00
Dauer
ca. 24 Monate
(abhängig von den individuellen Prüfungsterminen
der mündlichen Abschlussprüfung)
Der Lehrgang ist berufsbegleitend
Der Lehrgang findet an Freitagen sowie an
Samstagen und pro Lehrgangsabschnitt in einer
Blockwoche statt (Unterrichtstage werden vor
Lehrgangsbeginn komplett bekanntgegeben).
Der Lehrgang teilt sich auf in:
1. Grundlegende Qualifikation
2. Handlungsspezifische Qualifikation
3. Ausbildereignungsprüfung
Zielgruppe
Der Lehrgang richtet sich an:
Sicherheitskräfte, die eine belegbare gehobene
Qualifikation erlangen möchten und die
Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Angehende Führungskräfte in der Sicherheitswirtschaft,
die eine belegbare gehobene
Qualifikation erlangen möchten und
die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Grundlegende
Qualifikation" ist zuzulassen, wer Folgendes
nach weist:
1. Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zur
Fachkraft für Schutz und Sicherheit oder in einem
anderen anerkannten Ausbildungsberuf, der einem
sicherheitsrelevanten Beruf zugeordnet werden
kann, und danach mindestens eine einjährige
Berufspraxis oder
2. Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in
einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf
und danach eine mindestens zweijährige
Berufspraxis oder
3. Eine mindestens fünfjährige Berufspraxis oder
4. Eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zur geprüften
Werkschutzfachkraft
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische
Qualifikation" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. Das nicht länger als fünf Jahre zurückliegende
Ablegen des Prüfungsteils „Grundlegende
Qualifikation" und
2. Zu den in Absatz 1 Nr. 1 bis 4 beinhalteten Praxiszeiten
mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
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