Die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe
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Die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe
Wer muss die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe ablegen ?
Die Sachkundeprüfung muss jeder – Unternehmer wie Angestellter –, der eine der folgenden Tätigkeiten in eigener Person ausüben will, erfolgreich absolviert haben:
• Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffent-lichen Verkehr (sog. Citystreifen etc.)
• Schutz vor Ladendieben (sog. Einzelhandelsdetektive)
• Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (z. B. Türsteher).
Wegen des direkten Bürgerkontakts dieser Tätigkeiten hält der Gesetzgeber eine qualifizierte Durchführung dieser Wachaufgaben für notwendig. Deshalb kommt es …
Frequently asked questions
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Die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe
Wer muss die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe ablegen ?
Die Sachkundeprüfung muss jeder – Unternehmer wie Angestellter –,
der eine der folgenden Tätigkeiten in eigener Person ausüben will,
erfolgreich absolviert haben:
• Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in
Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffent-lichen Verkehr (sog.
Citystreifen etc.)
• Schutz vor Ladendieben (sog. Einzelhandelsdetektive)
• Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken
(z. B. Türsteher).
Wegen des direkten Bürgerkontakts dieser Tätigkeiten hält der
Gesetzgeber eine qualifizierte Durchführung dieser Wachaufgaben für
notwendig. Deshalb kommt es besonders darauf an, dass die
Wachpersonen die Grenzen der ihnen zustehenden Rechte kennen und
auch über Techniken und Maßnahmen zur vorbeugenden
Konfliktbewältigung informiert sind.
Bevor diese Tätigkeiten das erste Mal ausgeübt werden, muss die
Sachkundeprüfung erfolgreich abgelegt worden sein. Der Unternehmer
darf Personal, das nicht der Übergangsregelung unterliegt oder
nicht aus den nachstehenden Gründen befreit ist, ohne
Sachkundeprüfung nicht in den drei zuvor genannten Bereichen
einsetzen. Gleiches gilt auch für den Unternehmer, wenn er selbst
diese Tätigkeiten ausüben will.
Welche Voraussetzungen sind für die Teilnahme an der Prüfung
erforderlich?
Der Gesetzgeber hat keine konkreten Angaben gemacht. Die
Vorbereitung ist frei. Sie kann durch Schulungsmaßnahmen oder auch
durch selbständiges Lernen erfolgen. Es gibt verschiedene
Bil-dungseinrichtungen, die entsprechende Schulungen und
Vorbereitungskurse durchführen.
Was ist Gegenstand der Sachkundeprüfung?
Nach der Bewachungsverordnung werden die Kenntnisse des Prüflings
in folgenden Sachgebieten geprüft:
1. Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich
Gewerberecht und Datenschutzrecht,
2. Bürgerliches Gesetzbuch,
3. Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit
Waffen,
4. Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste,
5. Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in
Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in
Konfliktsituationen,
6. Grundzüge der Sicherheitstechnik.
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