Die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe

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Die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe

Wer muss die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe ablegen ?

Die Sachkundeprüfung muss jeder – Unternehmer wie Angestellter –, der eine der folgenden Tätigkeiten in eigener Person ausüben will, erfolgreich absolviert haben:

• Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffent-lichen Verkehr (sog. Citystreifen etc.)
• Schutz vor Ladendieben (sog. Einzelhandelsdetektive)
• Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (z. B. Türsteher).

Wegen des direkten Bürgerkontakts dieser Tätigkeiten hält der Gesetzgeber eine qualifizierte Durchführung dieser Wachaufgaben für notwendig. Deshalb kommt es …

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Die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe

Wer muss die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe ablegen ?

Die Sachkundeprüfung muss jeder – Unternehmer wie Angestellter –, der eine der folgenden Tätigkeiten in eigener Person ausüben will, erfolgreich absolviert haben:

• Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffent-lichen Verkehr (sog. Citystreifen etc.)
• Schutz vor Ladendieben (sog. Einzelhandelsdetektive)
• Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (z. B. Türsteher).

Wegen des direkten Bürgerkontakts dieser Tätigkeiten hält der Gesetzgeber eine qualifizierte Durchführung dieser Wachaufgaben für notwendig. Deshalb kommt es besonders darauf an, dass die Wachpersonen die Grenzen der ihnen zustehenden Rechte kennen und auch über Techniken und Maßnahmen zur vorbeugenden Konfliktbewältigung informiert sind.
Bevor diese Tätigkeiten das erste Mal ausgeübt werden, muss die Sachkundeprüfung erfolgreich abgelegt worden sein. Der Unternehmer darf Personal, das nicht der Übergangsregelung unterliegt oder nicht aus den nachstehenden Gründen befreit ist, ohne Sachkundeprüfung nicht in den drei zuvor genannten Bereichen einsetzen. Gleiches gilt auch für den Unternehmer, wenn er selbst diese Tätigkeiten ausüben will.

Welche Voraussetzungen sind für die Teilnahme an der Prüfung erforderlich?

Der Gesetzgeber hat keine konkreten Angaben gemacht. Die Vorbereitung ist frei. Sie kann durch Schulungsmaßnahmen oder auch durch selbständiges Lernen erfolgen. Es gibt verschiedene Bil-dungseinrichtungen, die entsprechende Schulungen und Vorbereitungskurse durchführen.

Was ist Gegenstand der Sachkundeprüfung?

Nach der Bewachungsverordnung werden die Kenntnisse des Prüflings in folgenden Sachgebieten geprüft:
1. Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht,
2. Bürgerliches Gesetzbuch,
3. Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen,
4. Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste,
5. Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen,
6. Grundzüge der Sicherheitstechnik.

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