Windenergie — Arten- und Habitatschutz - Online
computer Online: Online 12. Nov 2026 |
Der Klimawandel und der Erhalt der biologischen Vielfalt zählen zu den größten Herausforderungen, vor denen die Welt derzeit steht. Der im Rahmen der nordrhein-westfälischen Energiewende notwendige Ausbau der Windenergie kann bei konkreten Vorhaben in einem deutlichen Zielkonflikt mit den Naturschutzbelangen stehen. Bau und Betrieb von Windenergieanlagen (WEA) können WEA-empfindliche Vogel- und Fledermausarten beeinträchtigen, was zu erheblichen Problemen in den Planungs- und Genehmigungsverfahren führen kann.
Das NRW-Umweltministerium (MUNV) hat im April 2024 den aktualisierten Leitfaden "Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in NRW…
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Der Klimawandel und der Erhalt der biologischen Vielfalt zählen zu den größten Herausforderungen, vor denen die Welt derzeit steht. Der im Rahmen der nordrhein-westfälischen Energiewende notwendige Ausbau der Windenergie kann bei konkreten Vorhaben in einem deutlichen Zielkonflikt mit den Naturschutzbelangen stehen. Bau und Betrieb von Windenergieanlagen (WEA) können WEA-empfindliche Vogel- und Fledermausarten beeinträchtigen, was zu erheblichen Problemen in den Planungs- und Genehmigungsverfahren führen kann.
Das NRW-Umweltministerium (MUNV) hat im April 2024
den aktualisierten Leitfaden "Umsetzung des Arten- und
Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von
Windenergieanlagen in NRW" behördenverbindlich eingeführt. Der
Leitfaden wird mittlerweile von der Rechtsprechung als
"antizipiertes Sachverständigengutachten von hoher Qualität"
bezeichnet, von dem nicht ohne weiteres abgewichen werden darf.
In dem Leitfaden wird dargelegt, auf welche Weise die
europarechtlichen Arten- und Habitatschutzbelange bei
Windenergievorhaben pragmatisch und zugleich naturschutzfachlich
und -rechtlich angemessen berücksichtigt werden können. Zielsetzung
des Leitfadens sind die Standardisierung der Verwaltungspraxis
sowie die der rechtssicheren Umsetzung der Artenschutzprüfung (ASP)
und der FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP). Auch außerhalb von
NRW bietet der Leitfaden viele praxistaugliche Lösungen.
Im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg und dem Bedarf nach einer
dauerhaften Sicherung der Energieversorgung kommt dem
beschleunigten Ausbau der Windenergie eine zentrale Rolle zu.
Hierzu ist im Juli 2022 unter anderem das Bundesnaturschutzgesetz
(BNatSchG) geändert worden mit dem Ziel, die Planungs- und
Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Weitere
Vereinfachungen ergeben sich durch eine EU-Notfallverordnung vom
November 2022 und der nationalen Umsetzung durch § 6 WindBG im März
2023. Perspektivisch stehen in 2024 mit der Fortschreibung der
EU-RED-IV-Richtlinie und den so genannten „go-to-Gebieten“ erneute
Änderungen für das Planungs- und Genehmigungsregime von
Windenergievorhaben an.
In der Veranstaltung wird der überarbeitete Leitfaden mit allen
relevanten Neuerungen gegenüber der Fassung aus dem Jahr 2017
vorgestellt und durch Beispiele aus der Praxis veranschaulicht.
Dabei werden auch die aktuellen gesetzlichen Entwicklungen
zur Prüfung der Artenschutzbelange eingehend vorgestellt.
Zusätzlich fließen neueste naturschutzfachliche Erkenntnisse sowie
rechtliche Anforderungen aus der Rechtsprechung der
Verwaltungsgerichte zum Themenkomplex „Windenergie/ Arten- und
Habitatschutz“ mit ein.
Ziel der Veranstaltung ist es, für den Zielkonflikt zwischen
Windenergienutzung und Naturschutz zu sensibilisieren, und für die
Planungs- und Genehmigungspraxis konkrete Lösungsvorschläge
vorzustellen. Darüber hinaus bietet sich die Gelegenheit für einen
intensiven Erfahrungsaustausch mit den Autoren des Leitfadens zum
praktikablen Umgang mit den fachlichen und rechtlichen
Anforderungen.
Zielgruppen der Veranstaltung sind insbesondere Beschäftigte von
Immissionsschutz-, Planungs- und Naturschutzbehörden sowie von
Antragstellern und Gutachterbüros, die sich mit der Planung von
Windenergiegebieten und der Genehmigung von WEA beschäftigen.
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
