Internationale Arbeitnehmerbesteuerung
Startdaten und Startorte
placeMünchen 4. Dez 2023Details ansehen event 4. Dezember 2023, 09:00-17:00, Courtyard by Marriott Munich City Center, München, 1. Tag |
Beschreibung
Grenzüberschreitende Mitarbeitereinsätze risikofrei abwickeln
Die fortschreitende Globalisierung der Märkte bringt einen wachsenden Strom von mobilen Arbeitskräften mit sich – sowohl von Deutschland ins Ausland als auch umgekehrt. Häufig fehlt bei diesen grenzüberschreitenden Einsätzen von Arbeitnehmern das Verständnis für die anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommen. Unser Seminar gibt eine Hilfestellung für die zutreffende Anwendung des nationalen Rechts bei sog. Outbound- und Inbound-Fällen und der richtigen Zuweisung des Besteuerungsrechtes nach DBA. Dies geschieht auch und vor allem anhand einschlägiger BMF-Schreiben. Vermeiden Sie Differenzen mit der Finanzverwaltung! Nutzen Sie die Er…
Frequently asked questions
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Grenzüberschreitende Mitarbeitereinsätze risikofrei abwickeln
Die fortschreitende Globalisierung der Märkte bringt einen wachsenden Strom von mobilen Arbeitskräften mit sich – sowohl von Deutschland ins Ausland als auch umgekehrt. Häufig fehlt bei diesen grenzüberschreitenden Einsätzen von Arbeitnehmern das Verständnis für die anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommen. Unser Seminar gibt eine Hilfestellung für die zutreffende Anwendung des nationalen Rechts bei sog. Outbound- und Inbound-Fällen und der richtigen Zuweisung des Besteuerungsrechtes nach DBA. Dies geschieht auch und vor allem anhand einschlägiger BMF-Schreiben. Vermeiden Sie Differenzen mit der Finanzverwaltung! Nutzen Sie die Erfahrung unserer Referenten, welche gerade die Verwaltungspraxis kennen.
DBA-Recht
- Steuerliche Folgen der COVID-19 Pandemie bei grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmern
- Hinweis auf wichtige BMF-Schreiben zu multilateralen Regelungen, Verständigungsverfahren etc.
- Abkommensberechtigung
- Begriff der Ansässigkeit von Arbeitnehmern, Art. 4 OECD-MA
- Begriff der unselbstständigen Arbeit i. S. des Art. 15 OECD MA
- 183-Tage-Regelung
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- Ermittlung der 183 Tage
- Wirtschaftlicher Arbeitgeber
- Ermittlung des steuerfreien Arbeitslohns
- Arbeitnehmerentsendung im Konzern
- Arbeitnehmerverleih
- Besonderheiten
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- Abfindungen
- Tantiemen/Boni
- Optionsrechte (Stock Options)
- Organe von Kapitalgesellschaften
- Grenzgänger-Regelungen
- Personal auf Schiffen und Flugzeugen
- Künstler und Sportler
- Ruhegehälter (insb. Betriebsrenten)
- Vermeidung der Doppelbesteuerung im Methodenartikel
- Rückfallklauseln
Unbeschränkte Steuerpflicht der Arbeitnehmer (Outbound-Fall)
- Vermeidung der doppelten Freistellung, § 50d Abs. 8 und Abs. 9 EStG
- Progressionsvorbehalt
- Steuerfreistellung nach dem Auslandstätigkeitserlass (ATE; neuer ATE ab 2023 (BMF-Schreiben vom 10.06.2022))
- Entlastung ohne DBA/ATE nach § 34c EStG
- Verfahren zur Freistellung vom laufenden Lohnsteuer-Abzug DBA/ATE
Beschränkte Steuerpflicht der Arbeitnehmer (Inbound-Fall)
- Inländische Einkünfte (§ 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG)
- Inländischer Arbeitgeberbegriff (§ 38 EStG)
- Lohnsteuer-Abzug und Abgeltungswirkung
- Besonderheiten bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern (§ 50 EStG)
- Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht § 1 Abs. 2 EStG
- Unbeschränkte Steuerpflicht auf Antrag (Grenzpendler) § 1 Abs. 3 EStG
- Besonderheiten bei EU-/EWR-Staatsangehörigen § 1a EStG
6,5 Zeitstunden nach § 15 FAO / § 9 FBO
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