ONLINE-SEMINAR: Künstlersozialabgabe – Fit für die nächste Betriebsprüfung!
Startdaten und Startorte
Beschreibung
Unternehmen beanspruchen typischerweise kreative Leistungen selbständiger Künstler*innen und Publizisten. Auf die hierfür gezahlten Entgelte müssen sie eine Künstlersozialabgabe von 4,2 % an die Künstlersozialkasse abführen. Da viele Unternehmen ihren Melde- und Abgabepflichten bislang aber nicht oder nur ungenügend nachgekommen sind, wurden die Kontrollen durch die Betriebsprüfer der deutschen Rentenversicherung seit 2015 drastisch verschärft. Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten werden künftig mindestens alle vier Jahre kontrolliert. Unternehmen sollten daher sicherstellen, dass abgabepflichtige Entgelte korrekt erfasst und an die Künstlersozialkasse gemeldet werden. Andernfalls drohen N…
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Unternehmen beanspruchen typischerweise kreative Leistungen selbständiger Künstler*innen und Publizisten. Auf die hierfür gezahlten Entgelte müssen sie eine Künstlersozialabgabe von 4,2 % an die Künstlersozialkasse abführen. Da viele Unternehmen ihren Melde- und Abgabepflichten bislang aber nicht oder nur ungenügend nachgekommen sind, wurden die Kontrollen durch die Betriebsprüfer der deutschen Rentenversicherung seit 2015 drastisch verschärft. Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten werden künftig mindestens alle vier Jahre kontrolliert. Unternehmen sollten daher sicherstellen, dass abgabepflichtige Entgelte korrekt erfasst und an die Künstlersozialkasse gemeldet werden. Andernfalls drohen Nacherhebungen für die letzten fünf Jahre, Säumniszuschläge und empfindliche Bußgelder.
Ziel des Online-Seminars »Künstlersozialabgabe«
Das Seminar vermittelt das nötige Wissen zur Künstlersozialabgabepflicht. Die Teilnehmer*innen erhalten anhand von Fallbeispielen praxisgerechte Hinweise zur korrekten Erfassung abgabepflichtiger Entgelte. Sie erfahren, wie Sie mit Sonderfällen umgehen und die Abgabelast reduzieren können.
In diesem Online-Seminar erfahren Sie…
- wann Sie für die Verwertung von künstlerischen oder publizistischen Leistungen wie z.B. Texten, Fotos, Designs oder Musik eine Künstlersozialabgabe abführen müssen
- wer als Künstler*in oder Publizist im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes gilt
- wie Sie Entgelte von freien Kreativen wie Designer*innen, Fotograf*innen, Texter*innen oder Musiker*innen korrekt erfassen und sich so vor Bußgeldern und Nachzahlungen mit Säumniszuschlägen schützen
- wie Sie Ihre Abgabelast reduzieren, z.B. durch Ausgleichsvereinigungen
- wie Sie mit Sonderfällen umgehen, z.B. bei Mehrfachverwertungen von künstlerischen Werken oder bei Sachverhalten mit Auslandsbezug
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