§ 19 Absatz 2 KWG und Artikel 4 Absatz 46 CRR: Ein neues Regelungspaket

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Beschreibung

Zusammenfassung von Gruppen verbundener Kunden (Kreditnehmer- und Risikoeinheiten) basierend auf § 19 Abs. 2 KWG und der für Großkredite unmittelbar maßgebenden EU-Verordnung (CRR)

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Zusammenfassung von Gruppen verbundener Kunden (Kreditnehmer- und Risikoeinheiten) basierend auf § 19 Abs. 2 KWG und der für Großkredite unmittelbar maßgebenden EU-Verordnung (CRR)

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Ab 2013 gelten für die sog. Millionenkredite die Regelungen des neu gefassten § 19 Abs. 2 KWG, für Großkredite wirkt die maßgebende EU-Verordnung (CRR) unmittelbar auf die bankaufsichtliche Praxis der Mitgliedstaaten. Es gib…

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Zusammenfassung von Gruppen verbundener Kunden (Kreditnehmer- und Risikoeinheiten) basierend auf § 19 Abs. 2 KWG und der für Großkredite unmittelbar maßgebenden EU-Verordnung (CRR)

Beschreibung

Ab 2013 gelten für die sog. Millionenkredite die Regelungen des neu gefassten § 19 Abs. 2 KWG, für Großkredite wirkt die maßgebende EU-Verordnung (CRR) unmittelbar auf die bankaufsichtliche Praxis der Mitgliedstaaten. Es gibt in dem sehr komplexen Regelungspaket mit zwei Regelungsbereichen neue Vorgaben und Parallelen, aber auch eine Reihe von Abgrenzungsfragen. Insgesamt ist absehbar, dass die damit befassten Organisationseinheiten stark gefordert werden.

Am ersten Tag
... lernen Sie die nötigen theoretischen Grundlagen kennen.
... lockern Anwendungsbeispiele den Theorieblock auf, und Sie können das Erlernte praktisch umsetzen.

Am zweiten Tag
... lösen Sie themenübergreifende Beispielfälle von mittlerem Schwierigkeitsgrad.
... vertiefen Sie in Gruppenarbeit das Erlernte mit komplexeren Beispielen.
... diskutieren Sie – betreut durch den Referenten – alternative Lösungsansätze.

Dadurch, dass Sie schon im Seminar verschiedene Fälle mit zunehmendem Schwierigkeitsgrad lösen, lernen Sie sehr schnell, Ihre theoretischen Kenntnisse praktisch umzusetzen. Die intensive Diskussion in der Gruppe und im Plenum macht Sie sicher im Umgang mit dem Regelwerk.

Inhalte

  • Zuordnung der Normen zu den Regelungsbereichen
  • Umsetzung der Regelungen der CRR und des neu gefassten § 19 Abs. 2 KWG, konzern-, gesellschafts- und handelsrechtliche Grundlagen
  • Kumulative Anwendung, Mehrfachanbindung
  • Vorgaben der Bankenaufsicht für Sonderfälle
  • Vorschlag für eine Strategie
  • Problemfälle, die Sie mitbringen (gern kompliziert, aber bitte übersichtlich)

Teilnehmer

Sie profitieren als Fach- oder Führungskraft im Bereich Kreditgeschäft, Firmenkunden, Meldewesen oder Revision.

Referenten

Bundesbankdirektor Gert Rosendahl

Termin 1 06.12.2012 , 10:00 Uhr - 07.12.2012 16:00 Uhr
Ort: Bonn
Seminarnummer 1262249
Gebühr: 1160.00 EUR (umsatzsteuerfrei gemäß §4 Nr. 22a UStG) Termin 2 05.12.2013 , 10:00 Uhr - 06.12.2013 16:00 Uhr
Ort: Bonn
Seminarnummer 1362236
Gebühr: 1160.00 EUR (umsatzsteuerfrei gemäß §4 Nr. 22a UStG) Rabatt Ab 2. Teilnehmer oder ab 2. Buchung eines Teilnehmers im gleichen Jahr 10 % Rabatt!

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