§ 19 Absatz 2 KWG und Artikel 4 Absatz 46 CRR: Ein neues Regelungspaket
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Beschreibung
Zusammenfassung von Gruppen verbundener Kunden (Kreditnehmer- und Risikoeinheiten) basierend auf § 19 Abs. 2 KWG und der für Großkredite unmittelbar maßgebenden EU-Verordnung (CRR)
§ 19 Absatz 2 KWG und Artikel 4 Absatz 46 CRR: Ein neues Regelungspaket
Jetzt buchen Inhouse-AngebotZusammenfassung von Gruppen verbundener Kunden (Kreditnehmer- und Risikoeinheiten) basierend auf § 19 Abs. 2 KWG und der für Großkredite unmittelbar maßgebenden EU-Verordnung (CRR)
Beschreibung
Ab 2013 gelten für die sog. Millionenkredite die Regelungen des neu gefassten § 19 Abs. 2 KWG, für Großkredite wirkt die maßgebende EU-Verordnung (CRR) unmittelbar auf die bankaufsichtliche Praxis der Mitgliedstaaten. Es gib…
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Zusammenfassung von Gruppen verbundener Kunden (Kreditnehmer- und Risikoeinheiten) basierend auf § 19 Abs. 2 KWG und der für Großkredite unmittelbar maßgebenden EU-Verordnung (CRR)
§ 19 Absatz 2 KWG und Artikel 4 Absatz 46 CRR: Ein neues Regelungspaket
Jetzt buchen Inhouse-AngebotZusammenfassung von Gruppen verbundener Kunden (Kreditnehmer- und Risikoeinheiten) basierend auf § 19 Abs. 2 KWG und der für Großkredite unmittelbar maßgebenden EU-Verordnung (CRR)
Beschreibung
Ab 2013 gelten für die sog. Millionenkredite die Regelungen des
neu gefassten § 19 Abs. 2 KWG, für Großkredite wirkt die maßgebende
EU-Verordnung (CRR) unmittelbar auf die bankaufsichtliche Praxis
der Mitgliedstaaten. Es gibt in dem sehr komplexen Regelungspaket
mit zwei Regelungsbereichen neue Vorgaben und Parallelen, aber auch
eine Reihe von Abgrenzungsfragen. Insgesamt ist absehbar, dass die
damit befassten Organisationseinheiten stark gefordert werden.
Am ersten Tag
... lernen Sie die nötigen theoretischen Grundlagen kennen.
... lockern Anwendungsbeispiele den Theorieblock auf, und Sie
können das Erlernte praktisch umsetzen.
Am zweiten Tag
... lösen Sie themenübergreifende Beispielfälle von mittlerem
Schwierigkeitsgrad.
... vertiefen Sie in Gruppenarbeit das Erlernte mit komplexeren
Beispielen.
... diskutieren Sie – betreut durch den Referenten – alternative
Lösungsansätze.
Dadurch, dass Sie schon im Seminar verschiedene Fälle mit
zunehmendem Schwierigkeitsgrad lösen, lernen Sie sehr schnell, Ihre
theoretischen Kenntnisse praktisch umzusetzen. Die intensive
Diskussion in der Gruppe und im Plenum macht Sie sicher im Umgang
mit dem Regelwerk.
Inhalte
- Zuordnung der Normen zu den Regelungsbereichen
- Umsetzung der Regelungen der CRR und des neu gefassten § 19 Abs. 2 KWG, konzern-, gesellschafts- und handelsrechtliche Grundlagen
- Kumulative Anwendung, Mehrfachanbindung
- Vorgaben der Bankenaufsicht für Sonderfälle
- Vorschlag für eine Strategie
- Problemfälle, die Sie mitbringen (gern kompliziert, aber bitte übersichtlich)
Teilnehmer
Sie profitieren als Fach- oder Führungskraft im Bereich Kreditgeschäft, Firmenkunden, Meldewesen oder Revision.
Referenten
Bundesbankdirektor Gert Rosendahl
Termin 1 06.12.2012 , 10:00 Uhr - 07.12.2012 16:00 UhrOrt: Bonn
Seminarnummer 1262249
Gebühr: 1160.00 EUR (umsatzsteuerfrei gemäß §4 Nr. 22a UStG) Termin 2 05.12.2013 , 10:00 Uhr - 06.12.2013 16:00 Uhr
Ort: Bonn
Seminarnummer 1362236
Gebühr: 1160.00 EUR (umsatzsteuerfrei gemäß §4 Nr. 22a UStG) Rabatt Ab 2. Teilnehmer oder ab 2. Buchung eines Teilnehmers im gleichen Jahr 10 % Rabatt!
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