WIEDERHOlUNGSUNTERWEISUNG für die Veranstaltungsleitung und die Aufsicht in Veranstaltungen
Startdaten und Startorte
Beschreibung
ZIELGRUPPE
-
Betreiber, Veranstalter, Agenturen, Dienstleister und Freiberufler
-
Personen mit aufsichtführenden Aufgaben in einer Veranstaltung, die das Seminar „Veranstaltungsleitung" (§ 38 Abs. 2 MVStättVO) oder "Aufsicht in Veranstaltungen" (§ 40 Abs. 5 MVStättVO) bei einem fachkundigen Unternehmen absolviert haben.
ZIELE / INHALTE
Wiederholung der Seminarinhalte, insbesondere zur Relevanz der Bauvorschriften, Betriebsvorschriften und Ordnungswidrigkeiten der MVStättVO bzw. des entsprechenden Landesrechts.
Weitere Themen sind:
- Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschri Nr. 17 und 18 (ehemals BGV/GUV C 1) – „Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung“
- …
Frequently asked questions
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
ZIELGRUPPE
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Betreiber, Veranstalter, Agenturen, Dienstleister und Freiberufler
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Personen mit aufsichtführenden Aufgaben in einer Veranstaltung, die das Seminar „Veranstaltungsleitung" (§ 38 Abs. 2 MVStättVO) oder "Aufsicht in Veranstaltungen" (§ 40 Abs. 5 MVStättVO) bei einem fachkundigen Unternehmen absolviert haben.
ZIELE / INHALTE
Wiederholung der Seminarinhalte, insbesondere zur Relevanz der Bauvorschriften, Betriebsvorschriften und Ordnungswidrigkeiten der MVStättVO bzw. des entsprechenden Landesrechts.
Weitere Themen sind:
- Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschri Nr. 17 und 18 (ehemals BGV/GUV C 1) – „Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung“
- Einsatz und Verantwortung der Veranstaltungsleitung
- Zusammenarbeit mit dem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik
- Erfahrungsaustausch
ERFOLGSKONTROLLE / ZERTIFIKAT
Im Anschluss an die Schulung wird an jeden Teilnehmer ein schuleigenes Zertifikat ausgehändigt.
Wichtiger Hinweis: Eine jährliche Wiederholung zu den Seminar "Veranstaltungsleitung" "Aufsicht in Veranstaltungen" ist gesetzlich vorgesehen. Mit diesem Seminar erfülllen Sie diese Vorgabe.
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