Abschluss: Wiederholung, Diskussion, Lernerfolgskontrolle

Diese Weiterbildung wurde von A.V.B.-Akademie gelöscht. Sehen Sie sich hier das Bildungsangebot von A.V.B.-Akademie an.

check_box_outline_blank

VERANSTALTUNGSLEITUNG (ZUP – ZERTIFIZIERTE UNTERWIESENE PERSON)

Logo von A.V.B.-Akademie
|META_INFO|

Zielgruppe: Betreiber, Veranstalter, Agenturen, Dienstleister und Freiberufler Personen die als Veranstaltungsleiter in Versammlungsstätten…

check_box_outline_blank

WIEDERHOlUNGSUNTERWEISUNG für die Veranstaltungsleitung und die Aufsicht in Veranstaltungen

Logo von A.V.B.-Akademie
|META_INFO|

ZIELGRUPPE Betreiber, Veranstalter, Agenturen, Dienstleister und Freiberufler Personen mit aufsichtführenden Aufgaben in einer Veranstaltun…

check_box_outline_blank

Wiederholungsunterweisung für Aufsicht führende Person für Versammlungsstätten

Logo von LVQ Weiterbildung und Beratung GmbH
|META_INFO|

Laut § 42 MVStättVO / Sonderbauverordnung NRW 2009 gilt: (2) Das Personal ist bei Beginn des Arbeitsverhältnisses und danach mind. einmal j…

check_box_outline_blank

Veranstaltungsleitung nach § 38 Abs. 2 MVStättVO bzw. dem entsprechenden Landesrecht

Logo von TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG
|META_INFO|

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine weiteren Voraussetzungen notwendig.#Rechtsgrundlagen der Veranstaltungssicherheit (Arbeitsschutzges…

check_box_outline_blank

Wiederholungsunterweisung Sachkundige Aufsichtsperson

Logo von Studieninstitut für Kommunikation GmbH
|META_INFO|

Sichere und rechtskonforme Veranstaltungen: Jährlich geforderte Unterweisung nach MVStättVO für Sachkundige Aufsichtspersonen und Veranstal…

check_box_outline_blank

Erstellung eines Sicherheitskonzeptes gemäß § 43 MVStättVO.

Logo von TÜV Rheinland Akademie GmbH
|META_INFO|

Betreiber von Versammlungsstätten sind verpflichtet, abhängig von der Veranstaltungsart, ein Sicherheitskonzept aufzustellen und einen Ordn…

check_box_outline_blank

Aufsichtsführende Person in Versammlungsstätten - AfP (TÜV) Qualifizierte Aufsicht bei Veranstaltungen basierend auf MVStättVO § 40 und DGU…

Logo von Tüv Saarland Bildung + Consulting Gmbh
|META_INFO|

INHALT: Grundlegende Vorschriften der MVStättVO Schutzziele der MVStättVO Grundlegende Regelungen des Arbeitsschutzes und der DGUV Vorschri…

check_box_outline_blank

Befähigte Person zur Prüfung von Sportgeräten / Sportstätten.

Logo von TÜV Rheinland Akademie GmbH
|META_INFO|

Nach der DGUV Information 202-044 "Sportstätten und Sportgeräte" sind vom Arbeitgeber/Betreiber die Geräte auf äußerlich erkennbare Schäden…

check_box_outline_blank

Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Geräten nach DGUV V3 - DIN EN 50699 VDE 0702

Logo von InTuS Akademie e.K.
1 Termin mit garantierter Durchführung
|META_INFO|

Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Geräten nach DGUV V3 Elektrische ortsveränderliche Geräte und Betriebsmittel müssen regelmäßig …

check_box_outline_blank

Einsatz von Krananlagen im Betrieb und die daraus resultierenden Verantwortlichkeiten der Führungskräfte Unternehmerpflichten - Auswahlvera…

Logo von Tüv Saarland Bildung + Consulting Gmbh
|META_INFO|

INHALT: Einstieg und kurzer Einblick in die gesetzliche Forderungen Richtlinie 2006/42/EG Maschinenrichtlinie ArbSchG § 13 in Verbindung mi…