Rechtssicherer Umbau von Maschinen und Anlagen
Startdaten und Startorte
Beschreibung
In die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 wird der Begriff der „substantial modification“ mit in den Anwendungsbereich aufgenommen und rückt damit dieses Thema nochmal verstärkt in den rechtlichen Fokus. Sobald ein Betreiber eine Maschine verändert, muss er prüfen, ob er zum Hersteller i. S. d. Maschinenverordnung wird! Egal, ob eine Maschine verkettet, umgebaut oder modernisiert wird – bei jeder Änderung muss unbedingt geprüft werden, welche rechtlichen Konsequenzen dies für den Betreiber hat. In jedem Fall muss laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nachgewiesen werden, dass die Maschine weiterhin für die Mitarbeiter sicher ist. Bei einer wesentlichen Veränderung der Maschine …
Frequently asked questions
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
In die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 wird der Begriff
der „substantial modification“ mit in den Anwendungsbereich
aufgenommen und rückt damit dieses Thema nochmal verstärkt in den
rechtlichen Fokus. Sobald ein Betreiber eine Maschine
verändert, muss er prüfen, ob er zum Hersteller i. S. d.
Maschinenverordnung wird! Egal, ob eine Maschine verkettet,
umgebaut oder modernisiert wird – bei jeder Änderung muss
unbedingt geprüft werden, welche rechtlichen Konsequenzen dies für
den Betreiber hat. In jedem Fall muss laut
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nachgewiesen werden, dass
die Maschine weiterhin für die Mitarbeiter sicher ist. Bei einer
wesentlichen Veränderung der Maschine wird ein Betreiber rechtlich
gesehen sogar zum Hersteller – mit allen Pflichten aus der neuen
Maschinenverordnung (EU) 2023/1230.
Aber wann ist eine Veränderung „wesentlich“? Was muss beachtet
werden, wenn die Konformität neu bewertet und eine
Risikobeurteilung gemacht werden muss? Und wer trägt wofür die
Verantwortung, wenn mehrere Firmen zuliefern bzw. am Umbau
beteiligt sind? Kompetente Antworten auf diese Fragen gibt unser
eintägiges Praxisseminar.
Ziele & Nutzen
- Der Teilnehmer lernt anhand von Fallbeispielen, Änderungen an einer Maschine/Anlage rechtlich richtig einzuordnen und weiß, welche Konsequenzen sich jeweils für das Unternehmen ergeben
- Der Teilnehmer weiß, wie er die Pflichten aus MRL und BetrSichV richtig umsetzt – und wie er Haftungsrisiken minimiert.
- Der Teilnehmer erfährt, wie er die Verantwortungsaufteilung vertraglich im Sinne des Unternehmens regeln kann, wenn mehrere Firmen am Umbau beteiligt sind.
Methodik
Das Seminar kann als Präsenzveranstaltung oder als Online-Seminar gebucht werden. In beiden Formaten besteht das Seminar aus einer Kombination aus Fachvortrag, Praxisbeispielen, Erfahrungsberichten und Diskussionsrunden. Die Teilnehmer haben die Gelegenheit Fragen zu stellen und profitieren vom Erfahrungsaustausch mit den Experten und Fachkollegen. Besonderheiten des virtuellen Seminars:
- Gleichwertige Alternative zur Präsenzveranstaltung dank innovativer Technik (Zoom)
- Mittels Video- und Audioübertragen haben die Teilnehmer – wie in einer echten Seminaratmosphäre– jederzeit die Gelegenheit ihre Fragen zu stellen und sich interaktiv auszutauschen.
- Die Agenda des virtuellen Seminars orientiert sich am Tagesablauf der Präsenzveranstaltung. Auch hier sind Pausen vorgesehen.
- Es entstehen keine Reise- und Übernachtungskosten.
Online-Lernportal
Die Teilnehmenden erhalten Zugang zum Online-Lernportal der
AKADEMIE HERKERT. Dort finden Sie alle Informationen zur
Veranstaltung und Seminarunterlagen in digitaler Form.
Inhalte
Rechtliche Grundlagen: Pflichten nach EU-Maschinenrecht und BetrSichV
- Maschinenrichtlinie: CE-Konformität
- Überblick: Pflichten als Hersteller i. S. d. Maschinenverordnung
- Anforderungen aus der neuen EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/10
- Klärung von Begrifflichkeiten (anhand von Fallbeispielen): Maschine, unvollständige Maschine (Teilmaschine), Anlage/Gesamtheit von Maschinen (neues BMAS Interpretationspapier), Altmaschine, Einstufungskriterien und rechtliche Konsequenzen
- Technische Dokumentation beim Umbau von Maschinen/Anlagen
- Risikobeurteilung: Vorgehensweise, Einschätzen der Auswirkungen eines Umbaus auf die Sicherheit der Maschine
- Produkthaftungsrisiken als Hersteller
- BetrSichV: Arbeitsschutzpflichten als Arbeitgeber
Wesentliche oder nicht wesentliche Veränderung? Durchspielen verschiedener Fälle und Klärung der Konsequenzen
- Was ist eine „wesentliche Veränderung“?
- Verkürzte Risikobeurteilung
- Fallbeispiele
- Wer gilt als Hersteller i. S. d. Maschinenverordnung – mit allen Pflichten?
- Welche Änderungen sind auch ohne neue CE-Kennzeichnung möglich?
Schnittstellen zwischen Hersteller(n) und Betreiber, Verantwortlichkeiten
- Aufgaben der Betreiber, Hersteller, Teilmaschinenlieferanten (z. B. wer muss was prüfen?; wer muss wem welche Dokumente liefern?)
- (Vertragliche) Möglichkeiten zur Klärung von Verantwortlichkeiten und zum Ausschluss von Haftungsrisiken
- Was muss an zugekauften Teilmaschinen geprüft werden?
- Probebetrieb, Inbetriebnahme, Abnahme: Aufteilung der Verantwortlichkeiten zwischen Hersteller(n) und Betreiber
Teilnehmerkreis
Geschäftsführer, Betriebsleiter, Leiter Instandhaltung, Technische Leiter, Leiter Technische Dokumentation, Entwicklungs-/Konstruktions-/Produktionsleiter, CE-Beauftragte, Qualitätsmanager, Sicherheitsfachkräfte.
Werden Sie über neue Bewertungen benachrichtigt
Schreiben Sie eine Bewertung
Haben Sie Erfahrung mit diesem Seminar? Schreiben Sie jetzt eine Bewertung und helfen Sie Anderen dabei die richtige Weiterbildung zu wählen. Als Dankeschön spenden wir € 1,00 an Stiftung Edukans.Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!