Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten mit DEKRA Zertifizierung

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Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten mit DEKRA Zertifizierung

Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, betriebliche Datenschutzbeauftragte zu bestellen, z. B. wenn mehr als neun Personen regelmäßig automatisiert – also mit Hilfe der IT – personenbezogene Daten verarbeiten.

An betriebliche Datenschutzbeauftragte werden hohe Anforderungen gestellt. Neben der persönlichen Zuverlässigkeit hat der Gesetzgeber auch die Fachkunde in Bezug auf den Datenschutz als Voraussetzung für die Bestellung zum Beauftragten für den Datenschutz festgelegt.

Die Anforderungen an die Fachkunde wurden in dem sog. Ulmer Urteil (Az.: 5T 153/90-01 LG Ulm) näher definiert. Die Richter stellten fest, dass gerade an…

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Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten mit DEKRA Zertifizierung

Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, betriebliche Datenschutzbeauftragte zu bestellen, z. B. wenn mehr als neun Personen regelmäßig automatisiert – also mit Hilfe der IT – personenbezogene Daten verarbeiten.

An betriebliche Datenschutzbeauftragte werden hohe Anforderungen gestellt. Neben der persönlichen Zuverlässigkeit hat der Gesetzgeber auch die Fachkunde in Bezug auf den Datenschutz als Voraussetzung für die Bestellung zum Beauftragten für den Datenschutz festgelegt.

Die Anforderungen an die Fachkunde wurden in dem sog. Ulmer Urteil (Az.: 5T 153/90-01 LG Ulm) näher definiert. Die Richter stellten fest, dass gerade an die Fachkunde hohe Anforderungen gestellt werden. Detailliert führten die Richter aus, dass Datenschutzbeauftragte Computerexperten sein sollen und die Anwendung der Vorschriften der Datenschutzgesetze des Bundes und der Länder und alle anderen den Datenschutz betreffenden Rechtsvorschriften beherrschen sollten.

Diese Anforderungen bilden die Grundlagen für die inhaltliche Gestaltung unserer Seminare, insbesondere dieser Ausbildung zum/zur geprüften, betrieblichen Datenschutzbeauftragen. Neben den rechtlichen Anforderungen an den Datenschutz im Unternehmen sind IT-Sicherheit und die praktische Umsetzung der Aufgaben der betrieblichen Datenschutzbeauftragten Inhalte dieses ausführlichen Praxis-Seminars.

Das Seminar ist auch sehr gut für zukünftige externe Datenschutzbeauftragte geeignet. Das Gesetz unterscheidet in Bezug auf die Aufgaben, Rechte und Pflichten nicht zwischen internenbetrieblichen Datenschutzbeauftragten oder externen betrieblichen Datenschutzbeauftragten.

Die Inhalte im Einzelnen:

1. Seminartag 

  • Grundlagen des Datenschutzes
  • IT-Sicherheit und Datenschutz: Vorgaben des Systemdatenschutzes, technisch-organisatorische Maßnahmen, Angemessenheit von Maßnahmen
    • Zutrittskontrolle
    • Zugangskontrolle
    • Zugriffskontrolle
    • Weitergabekontrolle
    • Eingabekontrolle
    • Auftragskontrolle
  • IT-Grundschutz des BSI, Informationssicherheits-Management, Zertifizierung
  • Verschlüsselung von Informationen
  • Sicherheit als strategische Aufgabe

2. Seminartag 

  • Grundlagen Recht
  • Grundlagen Datenschutzrecht, verfassungsrechtliche Grundlagen des Datenschutzes
  • Recht auf informationelle Selbstbestimmung, Rechtsvorschriften über den Datenschutz
  • Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung
    • Gesetzesvorbehalt
    • Einwilligung
    • Erforderlichkeit
    • Zweckbindung
  • Erlaubte Datenverarbeitungen
    • Datenverarbeitung für eigene Zwecke
    • Datenverarbeitung für fremde Zwecke
    • Datenverarbeitung im Auftrag

3. Seminartag

  • Rechtliche Stellung der betrieblichen Datenschutzbeauftragten
  • Rechte der Betroffenen
    •  Auskunft und Benachrichtigung
    • Sperrung
    • Berichtigung
    • Löschung
  • Vorabkontrolle durch Datenschutzbeauftragte
  • Automatisierte Einzelentscheidung
  • Videoüberwachung
  • Automatische Abrufverfahren
  • Aufsichtsbehörde

4. Seminartag 

  • Die betrieblichen Datenschutzbeauftragten
    • Aufgaben
    • Stellung im Betrieb
    • Bestellung
    • Umgang mit den Aufsichtsbehörden
    • Informationsquellen
  • Meldepflichten und Verfahrensverzeichnis
  • Verpflichtung auf das Datengeheimnis
  • Öffentliches Verfahrensverzeichnis
  • Unterstützung durch Unternehmen und Fachabteilung
  • Dokumentation der Datenverarbeitungen im Unternehmen
  • Workshop: Richtlinien für Internet und eMail-Nutzung

5. Seminartag 

  • Die ersten 100 Tage als Datenschutzbeauftragte(r)
  • Externer Datenschutz - Vor und Nachteile
  • Software und Hilfsmittel für Datenschutzbeauftragte
  • Prüfung

Im Anschluß an dieses Seminar können Sie an einer DEKRA Prüfung zur "DEKRA zertifizierten Fachkraft für Datenschutz" teilnehmen. Die Teilnahme an der DEKRA Prüfung ist freiwillig und mit einer Prüfungsgebühr der DEKRA von 200,- € verbunden. Die Prüfungsgebühr wird direkt von der DEKRA erhoben.

Besondere Vorkenntnisse sind für die Teilnahme an diesem Seminar nicht notwendig.

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