Weiterbildung EU-Kraftfahrer

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Beschreibung

Weiterbildung EU-Kraftfahrer

Gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildung für BerufskraftfahrerBundestag und Bundesrat haben Anfang Juli 2006 das „Gesetz zur Einführung einer
Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer im Güterkraft- oder Personenverkehr"
verabschiedet. Es ist mit Datum vom 14.08.2006 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden
und somit in Kraft gesetzt. Mit dem Gesetz und der Verordnung werden die Maßnahmen
zur Umsetzung der Richtlinie 2003/59/EG in Deutschland geregelt.

Die wichtigsten Punkte kurz zusammengefasst:

Obligatorische Weiterbildung aller KraftfahrerJeder Berufskraftfahrer muss sich seit neuestem innerhalb von fünf Jahren 
in fünf Tagesveranstaltungen weiterbilden.

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Weiterbildung EU-Kraftfahrer

Gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildung für BerufskraftfahrerBundestag und Bundesrat haben Anfang Juli 2006 das „Gesetz zur Einführung einer
Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer im Güterkraft- oder Personenverkehr"
verabschiedet. Es ist mit Datum vom 14.08.2006 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden
und somit in Kraft gesetzt. Mit dem Gesetz und der Verordnung werden die Maßnahmen
zur Umsetzung der Richtlinie 2003/59/EG in Deutschland geregelt.

Die wichtigsten Punkte kurz zusammengefasst:

Obligatorische Weiterbildung aller KraftfahrerJeder Berufskraftfahrer muss sich seit neuestem innerhalb von fünf Jahren 
in fünf Tagesveranstaltungen weiterbilden.
Dies ist im neuen Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz verankert. 
Mit dieser Regelung möchte der Gesetzgeber die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen, 
ein wirtschaftliches Fahren ermöglichen und einen gemeinsamen Bildungs- und Ausbildungsstand 
innerhalb der EU schaffen.
Die vorgeschriebene Weiterbildung für Berufskraftfahrer umfasst 35 Unterrichtsstunden 
zu je 60 Minuten. Diese Pflichtstunden sind auf die einzelnen Themenbereiche aufgeteilt. 
Jeder Fahrer muss somit den Nachweis erbringen, dass er fünf Tagesveranstaltungen 
mit mindestens 7 Unterrichtsstunden pro Tag besucht hat.
Was bedeutet das für Kraftfahrer und Unternehmer?Bereits tätige Kraftfahrer müssen in den nächsten Jahren Fortbildungen 
bei anerkannten Bildungsträgern absolvieren.
Diese Fortbildungen müssen in der Summe 35 Zeitstunden umfassen und dürfen 
in Abschnitte zu mindestens 7 Zeitstunden geteilt werden (z.B. Samstage 08:00 bis 15:00h).
Mit der Bescheinigung der durchgeführten Weiterbildungen wird dann bei Verlängerung 
oder Beantragung des EU-Führerscheins die Ziffer „95" im Feld 12 eingetragen.
Die LösungDas Bildungszentrum Kaldenkirchen bietet schon heute als anerkannter Bildungsträger 
diese geforderten Qualifikationen in offenen Lehrgängen oder in firmeninternen Trainings an.
Als gewerblich tätiger Berufskraftfahrer erfüllen Sie durch den Besuch unserer anerkannten 
Schulungen Ihre gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungspflicht
Preise und LeistungenAls gewerblich tätiger Berufskraftfahrer erfüllen Sie durch den Besuch dieser anerkannten Schulungen
Ihre gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungspflicht. Sie erhalten nach jedem Schulungstag 
ein Teilnahmezertifikat zur Vorlage bei Ihrer Straßenverkehrsbehörde.

Zu jedem Seminar erhalten Sie von uns umfangreiches Begleitmaterial. 
Die Seminarkosten betragen 89,- € je Schulungstag, MwSt befreit.

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