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Gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildung für BerufskraftfahrerBundestag und Bundesrat haben Anfang Juli 2006 das „Gesetz zur Einführung einer
Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer im Güterkraft- oder Personenverkehr"
verabschiedet. Es ist mit Datum vom 14.08.2006 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden
und somit in Kraft gesetzt. Mit dem Gesetz und der Verordnung werden die Maßnahmen
zur Umsetzung der Richtlinie 2003/59/EG in Deutschland geregelt.
Obligatorische Weiterbildung aller KraftfahrerJeder Berufskraftfahrer muss sich seit neuestem innerhalb von fünf Jahren
in fünf Tagesveranstaltungen weiterbilden.
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Gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildung für
BerufskraftfahrerBundestag und Bundesrat haben Anfang Juli 2006 das
„Gesetz zur Einführung einer
Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer im Güterkraft- oder
Personenverkehr"
verabschiedet. Es ist mit Datum vom 14.08.2006 im Bundesgesetzblatt
veröffentlicht worden
und somit in Kraft gesetzt. Mit dem Gesetz und der Verordnung
werden die Maßnahmen
zur Umsetzung der Richtlinie 2003/59/EG in Deutschland
geregelt.
Obligatorische Weiterbildung aller KraftfahrerJeder
Berufskraftfahrer muss sich seit neuestem innerhalb von fünf
Jahren
in fünf Tagesveranstaltungen weiterbilden.
Dies ist im neuen Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz
verankert.
Mit dieser Regelung möchte der Gesetzgeber die Sicherheit im
Straßenverkehr erhöhen,
ein wirtschaftliches Fahren ermöglichen und einen gemeinsamen
Bildungs- und Ausbildungsstand
innerhalb der EU schaffen.
Die vorgeschriebene Weiterbildung für Berufskraftfahrer umfasst 35
Unterrichtsstunden
zu je 60 Minuten. Diese Pflichtstunden sind auf die einzelnen
Themenbereiche aufgeteilt.
Jeder Fahrer muss somit den Nachweis erbringen, dass er fünf
Tagesveranstaltungen
mit mindestens 7 Unterrichtsstunden pro Tag besucht hat.
Was bedeutet das für Kraftfahrer und Unternehmer?Bereits tätige
Kraftfahrer müssen in den nächsten Jahren Fortbildungen
bei anerkannten Bildungsträgern absolvieren.
Diese Fortbildungen müssen in der Summe 35 Zeitstunden umfassen und
dürfen
in Abschnitte zu mindestens 7 Zeitstunden geteilt werden (z.B.
Samstage 08:00 bis 15:00h).
Mit der Bescheinigung der durchgeführten Weiterbildungen wird dann
bei Verlängerung
oder Beantragung des EU-Führerscheins die Ziffer „95" im Feld 12
eingetragen.
Die LösungDas Bildungszentrum Kaldenkirchen bietet schon heute als
anerkannter Bildungsträger
diese geforderten Qualifikationen in offenen Lehrgängen oder in
firmeninternen Trainings an.
Als gewerblich tätiger Berufskraftfahrer erfüllen Sie durch den
Besuch unserer anerkannten
Schulungen Ihre gesetzlich vorgeschriebene
Weiterbildungspflicht
Preise und LeistungenAls gewerblich tätiger Berufskraftfahrer
erfüllen Sie durch den Besuch dieser anerkannten Schulungen
Ihre gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungspflicht. Sie erhalten
nach jedem Schulungstag
ein Teilnahmezertifikat zur Vorlage bei Ihrer
Straßenverkehrsbehörde.
Zu jedem Seminar erhalten Sie von uns umfangreiches
Begleitmaterial.
Die Seminarkosten betragen 89,- € je Schulungstag, MwSt
befreit.
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Von den 26.874 Kursen und Weiterbildungen auf Springest haben wir hier die Top 10 Kurse zum Thema Fahrer gefunden:
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