Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten

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Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten

WEKA Akademie für Sicherheit
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Startdaten und Startorte

placeHotel MICHAELIS GmbH
15. Apr 2024 bis 18. Apr 2024
placegreet Hotel
10. Jun 2024 bis 13. Jun 2024
placeDENIOS Akademie
8. Jul 2024 bis 11. Jul 2024
placeHoliday Inn Hamburg
9. Sep 2024 bis 12. Sep 2024
placeSelect Hotel Augsburg
7. Okt 2024 bis 10. Okt 2024
placeMercure Hotel Dortmund Centrum
11. Nov 2024 bis 14. Nov 2024
placeWelcome Hotel Neckarsulm
2. Dez 2024 bis 5. Dez 2024

Beschreibung

8-Tage Zertifikatslehrgang mit Praxistraining

Praxisnahe Ausbildung mit Zertifikat gemäß aktueller
vfdb-Richtlinie 12-09/01 bzw. DGUV Information 205-003

Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten

Entscheiden Sie sich für unsere Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten und profitieren Sie von einer praxisnahen Vermittlung der Lerninhalte nach der Vorgabe der anerkannten
vfdb-Richtlinie 12-09/01 der "Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V." (vfdb) und Vorgaben der DGUV Information 205-003!

PLUS kostenfreier Wandplan "Gesetzeskompass Brandschutz" und Fachbuch "Brandschutz in der Tasche"

Die Vorteile unserer Ausbildung:

  • Der 8 Tage Lehrgang mit Praxisteil vermittelt Ihnen das Wiss…

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8-Tage Zertifikatslehrgang mit Praxistraining

Praxisnahe Ausbildung mit Zertifikat gemäß aktueller
vfdb-Richtlinie 12-09/01 bzw. DGUV Information 205-003

Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten

Entscheiden Sie sich für unsere Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten und profitieren Sie von einer praxisnahen Vermittlung der Lerninhalte nach der Vorgabe der anerkannten
vfdb-Richtlinie 12-09/01 der "Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V." (vfdb) und Vorgaben der DGUV Information 205-003!

PLUS kostenfreier Wandplan "Gesetzeskompass Brandschutz" und Fachbuch "Brandschutz in der Tasche"

Die Vorteile unserer Ausbildung:

  • Der 8 Tage Lehrgang mit Praxisteil vermittelt Ihnen das Wissen besonders ausführlich und praxisbezogen. Zudem bleibt viel Raum für intensiven Austausch und die Behandlung von individuellen Fragen aus Ihrem Betrieb.

  • Sie erlernen den Umgang mit handbetätigten Geräten zur Brandbekämpfung. Zudem demonstriert ein erfahrener Trainer anhand von Versuchen die Brandgefahren.

  • Nutzen Sie den Prämienrabatt, der von nahezu allen Feuerversicherungen gewährt wird, wenn ein Unternehmen einen Brandschutzbeauftragten bestellt.

  • Diese Ausbildung wird von Industrie, Behörden und Versicherungen anerkannt.

  • Nach erfolgreich abgelegter Abschlussprüfung (schriftlich und mündlich) erhält der Teilnehmer ein Zertifikat, das die Ausbildung nach dem aktuellen gemeinsamen deutschen Richtlinienwerk von vfdb, DGUV und VdS bescheinigt.

Wandplan „Gesetzeskompass Brandschutz“

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Der übersichtliche WEKA-Wandplan "Gesetzeskompass Brandschutz" informiert Sie schnell und gezielt über alle wichtigen Vorschriften, aufgeteilt auf 2 Seiten im praktischen DIN A0-Format!
Ihr Vorteil: Sie können sofort ablesen, wie die komplexen gesetzlichen Regelungen in verschiedenen Themenbereichen miteinander in Beziehung stehen. Einfach im Buchungsprozess auswählen und gratis mitbestellen! Die Lieferung und der Wandplan sind garantiert kostenfrei!

Die Ausbildung wird interaktiv – ein Auszug aus dem Praxistraining:

Die Lernziele unserer Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten

Unsere praxisnahe "Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten" bildet Sie zum fachkundigen Brandschutzbeauftragten aus gemäß den Lehrinhalten der aktuellen vfdb-Richtlinie und der DGUV Information 205-003 "Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten". Durch den hohen Praxisanteil dieser Ausbildung bereiten wir die Teilnehmer optimal auf Ihre Aufgaben als Brandschutzbeauftragter vor.

Das umfangreiche Fachwissen wird im 8-tägigen Lehrgang vermittelt. Im Praxisteil wird der Umgang mit handbetätigten Geräten zur Brandbekämpfung demonstriert und praxisnah trainiert. Am Ende der Ausbildung erhalten Sie ein qualifiziertes Zertifikat. Durch das Fachwissen unserer Experten nehmen Sie viele wertvolle Impulse und Umsetzungsstrategien mit in das Unternehmen.

Details zu Ihrer Weiterbildung

Inhalte – Wo. 1

1. Woche (Modul 1)

Einführung

  • DGUV Information 205-003
  • Einführung, Grundlagen und Ziele im Brandschutz
  • Verantwortung für den Brandschutz im Betrieb
  • Aufgaben, Pflichten und Stellung des Brandschutzbeauftragten (BSB)
  • Brandschutzrecht: Gesetze, Verordnungen, Regeln

Brandlehre

  • Brandklassen
  • Anzahl und Bereitstellung der Feuerlöscheinrichtungen
  • Löschmittel
  • Berechnungsbeispiel
  • Brandschutzhelfer

Brand- und Explosionsgefahren

  • Brandrisiken im Betrieb / bei Sonderbauten
  • Gefährdung von Personen auf Grund der Anzahl, der Art und ihrer Verteilung im Betrieb
  • Besondere Gefährdungen

Experimentalvortrag / Praktische Übung mit handbetätigten Feuerlöscheinrichtungen zur Brandbekämpfung

Organisatorischer Brandschutz – Teil I

  • Brandschutzkonzept und deren Beurteilung
  • Brandschutzausbildung der Beschäftigten
  • Brandschutzmaßnahmen und deren Kontrolle
  • Feuerwehr- und Fluchtpläne
  • Brandschutzordnung
  • Gefährdungsbeurteilungen / Risikobewertungen
  • Brandschutzmanagement und -organisation
  • Erstellen von Ablauf- und Organisationsplänen

Praktische Übungen / Planübungen

  • Übung Gefährdungsbeurteilung
  • Übung Unterweisung

Abwehrender Brandschutz

  • Zuständige Behörden und deren Aufgaben
  • Aufgaben, Arten und Leistungsvermögen von Feuerwehren
  • Feuerlöscheinrichtungen
  • Flächen für Feuerwehr
  • Organisation
  • Löschwasserversorgung und -rückhaltung

Inhalte – Wo. 2

2. Woche (Modul 2)

Anlagentechnischer Brandschutz

  • Wirkungsweisen
    • Not- und Sicherheitsbeleuchtung
    • Brand- und Gefahrenmeldeanlagen
    • Ortsfeste Feuerlöschanlagen (Sprinkleranlagen)
    • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
  • Fehlerquellen
  • Instandhaltung

Feuerversicherungen, relevante VdS-Vorgaben

  • Grundlagen einer Feuerversicherung
  • Allgemeine Sicherheitsvorschriften
  • Aufgaben, Leistungen und Erwartungen der Versicherer

Baulicher Brandschutz – Teil !

Grundlagen: Anforderung an Bauteile, Löschwasserversorgung / -rückhaltung

  • Baustoffe und Bauteile
  • Löschwasserversorgung / - rückhaltung
  • Brandschutztüren und -tore und Abschottungen Sonderbauten und ihre spez. Anforderungen
  • Umbaumaßnahmen – Hinweise für Brandschutzbeauftragte
  • Planung und Bewertung baulicher Anlagen unter Gesichtspunkten des Brandschutzes – Hinweise für Brandschutzbeauftragte

Organisatorischer Brandschutz II

  • Soziale Kompetenz, Didaktik- und Methodenkompetenz für Ausbildung und Unterweisung

Baulicher Brandschutz – Teil II

  • Grundlagen: Anforderung an das Baurecht
  • Richtlinien und Verordnungen: Bauordnungen der Länder, Sonderbauordnungen, Technische Baubestimmungen, DIN 4102 bzw. EN-Normen, Industriebaurichtlinie
  • Flucht- und Rettungswege + MBO
  • Gebäudeklassen, Lage und Aufteilung von Gebäuden
  • Brandabschnitte
  • Abweichung von regulären Zuständen

Praktische Übungen / Planübungen

  • Fluchtwege
  • Objektbegehung

Schriftliche und mündliche Abschlussprüfung

Rechts-grundlage

Rechtsgrundlage für vorkehrende Brandschutzmaßnahmen

Gem. § 3 Abs.1 ArbSchG ff. muss jeder Arbeitgeber für eine geeignete betriebliche Brandschutz-Organisation sorgen. Hierfür muss er die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen. Es kann ein betrieblicher Brandschutzbeauftragter bestellt werden, welcher diese Aufgabe übernimmt. Dieser Person ist meist aus dem eigenen Unternehmen und wird mit einer entsprechenden Ausbildung Brandschutzbeauftragter (BSB).

In der Funktion des BSB berät und unterstützt er das Unternehmen in allen Fragen des betrieblichen Brandschutzes. Für den Fall, dass kein Brandschutzbeauftragter bestellt wurde, bleibt die Geschäftsführung/ Verwaltungsleitung allein für den Brandschutz verantwortlich.

Ausdrücklich vorgeschrieben ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten bei:

  • Geschossflächen von mehr als 5.000 m2 (Industriebaurichtlinie)
  • Verkaufsstätten, die größer als 2.000 m2 sind (Verkaufsst.-Verordnung)

Profil und Aufgaben des Brandschutzbeauftragten

Das Aufgabenprofil des Brandschutzbeauftragten

Wie werden Sie Brandschutzbeauftragter?

Grundsätzlich ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten in Deutschland nur für bestimmte Bereiche, wie z.B. größeren Versammlungsstätten, Verkaufsstätten oder Industriebauten vorgeschrieben – ansonsten bleibt es dem Unternehmer selbst überlassen, ob er einen Brandschutzbeauftragten im Unternehmen etablieren möchte oder diese Funktion selbst ausübt.

Damit eine Person Brandschutzbeauftragter werden kann, muss er eine Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten absolvieren. Voraussetzung, um an dieser Ausbildung teilnehmen zu können, ist eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine vergleichbare Ausbildung. Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragen ist nach aktueller vfdb-Richtlinie 12-09/01 klar geregelt – diese muss mindestens 64 Lerneinheiten (á 45 Minuten) besitzen.

In unserer Ausbildung werden u.a. folgende Inhalte vermittelt:

  • Rechtliche Grundlagen
  • Brandlehre
  • Brandschutzmanagement
  • Brand-/Explosionsgefahren
  • Bauliche Brandschutzanforderungen
  • Anlagentechnischer Brandschutz
  • Geräte zur Brandbekämpfung
  • Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehr und Versicherern

Ein wesentlicher Bestandteil ist die Praxis. Es werden Löschübungen durchgeführt, damit Sie im Ernstfall einen klaren Kopf bewahren und richtig reagieren. Nach den vfdb-Vorgaben muss die Ausbildung dann mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung abschließen. Anschließend erhält der Teilnehmer ein Teilnahmezertifikat, welches ihm die Qualifikation bestätigt.

Welche Aufgaben hat der Brandschutzbeauftragte?

In Ihrer Funktion als Brandschutzbeauftragter haben Sie viele verantwortungsvolle Aufgaben, um die Sie sich kümmern müssen. Zum einen beraten Sie die Geschäftsleitung bei allen Fragen zum vorbeugenden Brandschutz und müssen gleichzeitig überprüfen, ob Ihre Brandschutz-Konzepte eingehalten werden und Wirkung zeigen. Zusätzlich kommen Ihnen folgende Aufgaben zu:

  • Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung (Teile A, B, C)
  • Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
  • Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
  • Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
  • Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
  • Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und der Auswahl der Löschmittel
  • Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzepts
  • Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
  • Planen, organisieren und durchführen von Räumungsübungen
  • Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
  • Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
  • Aus- und Fortbildung von Beschäftigten in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen sowie Beschäftigten mit besonderen Aufgaben im Brandfall (Brandschutzhelfer)
  • Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
  • Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
  • Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für Flucht- und Rettungswege
  • Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
  • Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
  • Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden
  • Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen
  • Unterstützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Berufsgenossenschaften, den Gewerbeaufsichtsämtern usw.
  • Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes am Standort betreffen
  • Dokumentieren aller Tätigkeiten im Brandschutz

Zielgruppe

  • Zukünftige Brandschutzbeauftragte
  • Bestellte Brandschutzbeauftragte zum Erwerb der Qualifikation
  • Leitung Brandschutz / Leitung Arbeitssicherheit
  • Leitung und Mitarbeiter Werkfeuerwehr
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Sicherheitsbeauftragte
  • Bau- und Sicherheitsingenieure
  • Architekten (Fortbildungspunkte für Mitglieder einiger Architektenkammern in den Bundesländern sind möglich)
  • Facility Manager
  • Umweltbeauftragte
  • Technische Leiter / Technische Angestellte
  • Techniker und Meister aller Fachrichtungen
  • Mitarbeiter der Bauverwaltungen und Baubehörden
  • Interessierte und zuständige Personen

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